Voraussetzung für die Zulassung als Beratungsstellenleiter durch die zuständige Oberfinanzdirektion ist eine dreijährige hauptberufliche Tätigkeit auf dem Gebiet der Bundes- bzw. Landessteuern. Wir schließen mit Ihnen einen Vertrag als Beratungsstellenleiter/in. Hierdurch erhalten Sie die Befugnis, in unserem Namen Tätigkeiten i.S.d. § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz zu erbringen. Sie erledigen die Tätigkeit bei freier Zeiteinteilung ohne Umsatzvorgaben bei sich zu Hause.
Sollten wir Ihr Interesse geweckt und Sie für den Aufbau Ihrer Beratungsstelle begeistert haben, dann bewerben Sie sich jetzt.
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