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Kinderbetreuungskosten

Kinderbetreuungskosten

Ab 2006 sind die Kinderbetreuungskosten ab dem ersten Euro abzugsfähig.
(2/3 der Kosten höchstens 4000 Euro)
Kinderbetreuungskosten müssen Sie nachweisen durch
- eine Rechnung und
- die Zahlung auf das Konto des Empfängers
Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht mehr anerkannt.

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