Ab 2006 sind die Kinderbetreuungskosten ab dem ersten Euro abzugsfähig. (2/3 der Kosten höchstens 4000 Euro) Kinderbetreuungskosten müssen Sie nachweisen durch - eine Rechnung und - die Zahlung auf das Konto des Empfängers Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht mehr anerkannt.
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