Die Abzugsmöglichkeit der haushaltsnahen Dienstleistung wurde erweitert. Vermieter und auch Mieter können Renovierungskosten absetzen. Bitte stets per Überweisung bezahlen. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Beratungsstellenleiter bzw. Ihrer Beratungsstellenleiterin.
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