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Alterseinkünftegesetz

Alterseinkünftegesetz

Ab 2005 werden Ihre Renten nicht mehr mit dem Ertragsanteil sondern zu 50 % versteuert.
Für Renten, die ab 2006 beginnen steigt der Besteuerungsanteil auf 52 % usw.
-Betrifft die Änderung nur die Renten, die ab 2005 beginnen?
Die verschärfte Besteuerung betrifft alle Rentner und damit auch die Renten die bereits seit Jahren laufen.
- Ab welcher Jahresrente muss ein Rentner im Jahr 2005 Steuern zahlen?
Beispiel:
Ein Alleinstehender Rentner bezieht im Jahr 2005 eine Bruttojahresrente in Höhe von
18.700 Euro (18.700 Euro: 12 Monate = 1.558,33 Euro pro Monat = vor Abzug der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge). Dieser Rentner muss keine Steuern bezahlen. Vorausgesetzt er hat neben seiner Rente keine weiteren Einkünfte (z.B. Zinsen, Miete etc.)
- Weiß das Finanzamt, wer wie viel Rente bezieht?
Ja. Ab 2005 müssen alle Rentenauszahlenden Stellen die Daten melden.
Dies wird eine Zeit lang dauern, dann werden die Finanzämter die Steuerpflichtigen anschreiben.
Info:
Für alle Mitglieder erstellen wir auf Wunsch zusätzlich zur Einkommensteuererklärung eine Steuerprognose für das folgende Jahr. Damit Sie schon dieses Jahr wissen, ob und in welcher Höhe eine Steuernachzahlung auf Sie zukommt oder wie sich Beiträge in eine Riester-Rente auswirken. Sprechen Sie uns an.

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