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Energetische Sanierungen

Energetische Sanierungen

NEU * Steuerbonus für energetische Sanierungen nach § 35c EStG *
Für Privatleute gibt es ab dem 01. Januar 2020 einen Steuerbonus von bis zu 40.000 Euro, wenn sie ihr Haus, welches mind. 10 Jahre alt ist, von einem Fachhandwerker sanieren lassen, also zum Beispiel in Wärmedämmung, neue Fenster und Türen oder Heizungsanlagen investieren.
Privatpersonen, die ihr Haus oder ihre Wohnung energetisch sanieren, können 20 Prozent der Kosten inklusive Umsatzsteuer von der Steuer absetzen.
Laut Gesetz müssen die Maßnahmen bis Ende 2029 abgeschlossen sein.

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