sofern Sie ausschließlich Einkünfte beziehen aus: Nichtselbständiger Arbeit Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen Einkünfte aus Kapitalvermögen* Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung* Sonstige Einkünfte (z.B. Spekulationsgewinne)* Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach Ihren Jahreseinnahmen (Brutto). Den Betrag entnehmen Sie bitte der Beitragsstaffel. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig EUR 15,– (inkl. ges. MwSt.). Bei zusammenveranlagten Ehegatten wird die Aufnahmegebühr selbstverständlich nur einmalig erhoben. Mit der Bezahlung des jährlichen Beitrages haben Sie als Mitglied einen ganzjährigen Anspruch auf alle Leistungen des Vereins. Zusätzliche Gebühren werden von unseren Mitgliedern grundsätzlich nicht erhoben. Die Mitgliedschaft kann jährlich zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. * Sofern die Einnahmen hieraus EUR 13.000 (bei Ledigen) bzw. EUR 26.000 (bei zusammen veranlagten Ehegatten) nicht übersteigen und keine umsatzsteuerpflichtigen Einkünfte vorliegen. |