Als Lohnsteuerhilfeverein sind wir ein eingetragener Verein, mit dem Ziel unsere Mitglieder in Lohnsteuer-, Einkommensteuer- und Kindergeldangelegenheiten zu beraten.
Lohnsteuerhilfevereine gibt es bereits seit 1964. In der Folgezeit wurden die Rechtsgrundlagen der Lohnsteuerhilfevereine in das Steuerberatungsgesetz durch den Gesetzgeber eingebracht (1975) und den veränderten Verhältnissen angepasst. Lohnsteuerhilfevereine dürfen nur Mitglieder steuerlich betreuen und beraten. Sie sind zu beschränkter Hilfeleistung in Steuersachen befugt; das heißt, Lohnsteuerhilfevereine dürfen bei typischen Arbeitnehmereinkünften Hilfe leisten.
Lohnsteuerhilfevereine dürfen auch tätig werden, wenn Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder sonstige Einkünfte bis zu einer Höhe von 13.000 Euro (bei Ledigen) bzw. 26.000 Euro (bei zusammenveranlagten Ehegatten) im Jahr vorliegen. Steuererklärungen sind eine Vertrauenssache. Es geht dabei um Ihr Geld. Zuviel gezahlte Steuern werden Ihnen durch eine jährliche Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurückerstattet.
Stellenanzeige Steuerfachangestellte (m/w/d)
Datenschutzerklaerung |
|
|